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FÖRDER-MÖGLICHKEITEN

Bildungsprämie des Bundes

Seit Januar 2009 können Erwerbstätige einen Prämien-Gutschein nutzen, um die berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Am 1. Januar 2010 hat sich der Wert der Bildungsprämie erhöht. 50% der Maßnahmekosten, jetzt maximal 500,00 €, können so als Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 25.600,00 € (51.200,00 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Während der Erziehungszeit sind keine Einkommensgrenzen zu berücksichtigen.

Da Lese -und Schreib-Kurse dazu dienen die persönliche, allgemeine berufliche Bildung zu erhöhen, sind sie grundsätzlich förderbar.

Zur Bildungsprämie

Bildungsgutschein

Eine weitere Variante zur Förderung eines Lese- und Schreibkurses beinhaltet der sogenannte Bildungsgutschein. Dieser Bildungsgutschein wird seit Januar 2003 seitens der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften an ihre KundInnen ausgehändigt. Vorher muss der individuelle Bildungsbedarf von den Kostenträgern festgestellt werden und die Bildungsmaßnahme als sinnvoll erachtet werden. Die Bildungsgutscheine können bei Weiterbildungsträgern eingelöst werden, die die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt haben.

Zum Bildungsgutschein

Bildungsscheck NRW

Aber auch von Seiten der Bundesländer kann es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung geben. Der in Nordrhein-Westfalen gültige "Bildungsscheck NRW" ist so ein Instrument, mit dem ebenfalls maximal 50% der beruflichen Weiterbildungskosten bis zu einer Gesamthöhe von 500,00 € bezuschusst werden kann. Allerdings beantragen hier die Unternehmen für deren MitarbeiterInnen diesen Zuschuss.

Zum Bildungsscheck NRW

Ermäßigungen

Darüber hinaus gibt es Anbieter von Lese- und Schreibkursen, die eine Ermäßigungen des Teilnehmerbeitrags für Arbeitslose und gering Verdienende bereithalten, die ebenfalls im Bereich von 50% liegen können. Interessenten von Lese- und Schreib-Kursen sollten auch diese Möglichkeit prüfen.

(RH)